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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob die Trennung von seinem Lebenspartner es ermöglicht, eine Immobilie als Hauptwohnsitz anzusehen, um die Steuerbefreiung bei Reinvestition anzuwenden, bevor die dreijährige Wohnsitzfrist abgelaufen ist. Die DGT stellt klar, dass die Trennung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft nicht einer ehelichen Trennung gleichkommt und die Befreiung davon abhängt, ob nachgewiesen werden kann, dass die Umstände einen Wohnungswechsel zwingend erforderlich machen.
Cuestión planteada Posibilidad de considerar como habitual la vivienda a transmitir, permitiéndole acogerse a la exención por reinversión en vivienda habitual, dado el tiempo que lleva constituyendo su residencia habitual o en base a la circunstancia de ruptura sentimental de la pareja.
Para la exención por reinversión, la vivienda debe ser habitual, lo que requiere residencia efectiva durante al menos tres años continuados desde su adquisición con pleno dominio. Aunque existen excepciones para casos que exijan necesariamente el cambio de domicilio, la ruptura de una pareja de hecho no se equipara automáticamente a la separación matrimonial. El contribuyente deberá probar ante la Administración que su circunstancia concreta constituye una causa análoga que obliga de forma indispensable al cambio de residencia.
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