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V2279-15 20. Juli 2015 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · actividad económica

Immobilienvermietung kann durch Subunternehmung von Produktionsmitteln und Personal als wirtschaftliche Tätigkeit gelten

Eine Gesellschaft fragt an, ob ihre Tätigkeit der Vermietung von Immobilien eine wirtschaftliche Tätigkeit darstellt. Die DGT stellt klar, dass dies auch dann als wirtschaftliche Tätigkeit gilt, wenn die Produktionsmittel und das Personal an einen Dritten untervergeben werden.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada Si la consultante desarrolla una actividad de arrendamiento de inmuebles que debe entenderse como una actividad económica a los efectos del artículo 5.1 de la Ley del Impuesto sobre Sociedades en relación con el arrendamiento de los Inmuebles.

Auf einen konkreten Fall anwenden

Was hier veröffentlicht wird, angewandt auf ein Unternehmen oder einen konkreten Fall. Das erste Gespräch ist kostenlos.

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