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Eine nicht ansässige Gesellschaft erkundigt sich, ob sie ein Boot im Rahmen eines nautischen Chartergeschäfts in Spanien vermieten darf. Die DGT stellt klar, dass für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung eine Registrierung in der Gewerbesteuer (IAE) sowie ein Betriebsstätte in Spanien erforderlich sind, wobei das Boot selbst als Betriebsstätte gelten kann.
Gestellte Frage: Möglichkeit des Entstehens der Sondersteuer auf bestimmte Transportmittel.
Para realizar la actividad de chárter náutico, las entidades extranjeras deben acreditar residencia en España y contar con un establecimiento desde el cual se realice la actividad económica. La propia embarcación puede ser considerada establecimiento si la sociedad no cuenta con otro lugar físico en España. Asimismo, para acogerse a la exención del artículo 66.1.g) de la Ley 38/1992, es necesario estar dado de alta en el Impuesto sobre Actividades Económicas y obtener el reconocimiento previo de la Administración.
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