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Eine nicht ansässige Gesellschaft erkundigt sich, ob sie ein Boot im Rahmen eines nautischen Chartergeschäfts in Spanien vermieten darf. Die DGT stellt klar, dass für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung eine Registrierung in der Gewerbesteuer (IAE) sowie ein Betriebsstätte in Spanien erforderlich sind, wobei das Boot selbst als Betriebsstätte gelten kann.
Gestellte Frage: Möglichkeit des Entstehens der Sondersteuer auf bestimmte Transportmittel.
Para realizar la actividad de chárter náutico de forma regular, el propietario debe estar dado de alta en el Impuesto sobre Actividades Económicas y contar con un establecimiento en España. La exención del impuesto especial requiere el reconocimiento previo de la Administración, aportando la documentación técnica y el recibo del impuesto de actividades económicas. Si la sociedad no tiene otro local, la propia embarcación puede considerarse establecimiento al ser el lugar desde el cual se realiza la actividad económica.
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