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Eine Managementgesellschaft erkundigte sich, ob die Kosten für vorbereitende Arbeiten vor der Gründung einer Ausgleichsgemeinschaft unter die Steuerschuldumkehr fallen können. Die DGT stellt fest, dass diese Vorarbeiten nicht als Ausführung von Erschließungsarbeiten gelten und die Gesellschaft daher die Umsatzsteuer in Rechnung stellen muss.
Cuestión planteada Aplicación del supuesto de inversión del sujeto pasivo contenido en el artículo 84.Uno.2º f) de la Ley 37/1992.
La inversión del sujeto pasivo en obras de urbanización requiere que las derramas correspondan a la actuación de urbanización propiamente dicha. Las actuaciones preparatorias realizadas por una comisión gestora antes de la constitución de la junta de compensación no se consideran ejecución de obra de urbanización. Por tanto, los gastos de estos trabajos preliminares no dan lugar al supuesto de inversión del sujeto pasivo del artículo 84.Uno.2º f) de la Ley 37/1992. La entidad gestora debe repercutir el IVA a los propietarios de los terrenos al refacturar dichos gastos.
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