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Ein von einem französischen Unternehmen beschäftigter Schiffskapitän erkundigt sich nach seinem steuerlichen Wohnsitz und der Anwendung der Steuerbefreiung für im Ausland ausgeübte Tätigkeiten. Die DGT erläutert, dass der Wohnsitz von den Kriterien des Aufenthalts sowie des Mittelpunkts der Lebensinteressen abhängt und die Befreiung voraussetzt, dass die Arbeit tatsächlich außerhalb Spaniens für eine gebietsfremde Einheit verrichtet wird.
Cuestión planteada 1) Residencia fiscal del consultante.
La residencia fiscal se determina por la permanencia de más de 183 días en España o por tener el núcleo de intereses económicos en territorio español. Para aplicar la exención del artículo 7.p) de la LIRPF, los trabajos deben realizarse efectivamente en el extranjero para una entidad no residente o establecimiento permanente en el exterior. No es necesario que los rendimientos hayan tributado efectivamente en el extranjero, basta con que en ese territorio se aplique un impuesto análogo y no sea un paraíso fiscal. La exención se aplica a los días de estancia en el extranjero con un límite de 60.100 euros anuales.
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