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V2248-20 1. Juli 2020 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · suelo urbano no consolidado

Lieferung eines ländlichen Grundstücks mit nicht erschlossenem städtischem Boden: Umsatzsteuerpflichtig, aber von der MwSt. befreit, sofern keine Erschließungsmaßnahmen begonnen wurden

Es wird geprüft, ob der Erwerb eines als nicht erschlossenes städtisches Grundstück eingestuften ländlichen Grundstücks im Wege einer öffentlichen Versteigerung von der Umsatzsteuer befreit ist. Die DGT stellt fest, dass die Lieferung gemäß Gesetz der Umsatzsteuerpflicht unterliegt, jedoch von der MwSt. befreit ist, sofern noch keine materiellen Erschließungsmaßnahmen begonnen wurden.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Erweiterung der verbindlichen Auskunft vom 7. Mai 2020, Anfrage V1297-20, angesichts der neuen Tatsachen, die durch die Anfragende dargelegt wurden.

Die Entscheidung der DGT

Wenn die materiellen Erschließungsarbeiten auf dem Grundstück vor dessen Übertragung nicht begonnen wurden, unterliegt die Lieferung der Umsatzsteuer, ist jedoch gemäß Artikel 20.Uno.20º des Steuergesetzes von ihr befreit. Das Bestehen oder der Beginn dieser Arbeiten ist eine Tatsachenfrage, die vom Betroffenen durch geeignete Beweismittel nachgewiesen werden muss.

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