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V2242-23 27. Juli 2023 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · imputación temporal

Lohnunterschiede müssen den jeweiligen Steuerperioden zugerechnet werden

Ein Arbeitnehmer erhielt im Jahr 2022 aufgrund eines Gerichtsurteils Nachzahlungen für Lohnunterschiede aus den Zeiträumen 2018 bis 2022. Die DGT stellt fest, dass diese Einkünfte in den jeweiligen Jahren zu versteuern sind, denen sie zuzuordnen sind, und nicht in dem Jahr, in dem die Zahlung erfolgt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Zeitliche Zurechnung der im Jahr 2022 gezahlten Gehaltsunterschiede.

Die Entscheidung der DGT

Vergütungsunterschiede müssen den Steuerperioden zugerechnet werden, denen sie entsprechen (2018, 2019, 2020, 2021 und 2022), da ihre Fälligkeit im Laufe der Zeit eingetreten ist. Für Nachzahlungen, die auf Jahre vor der Auszahlung entfallen, findet die Sonderregelung des Artikels 14.2.b) des LIRPF Anwendung, wobei ergänzende Steuererklärungen ohne Bußgelder oder Verzugszinsen einzureichen sind.

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