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V2228-23 27. Juli 2023 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · fondo de comercio

Abschreibung des Firmenwerts: 5 % jährlich oder 7,5 % für kleine Unternehmen zulässig

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich nach der Höhe der steuerlich absetzbaren Abschreibung des Firmenwerts im Rahmen der vereinfachten direkten Schätzung. Die DGT stellt klar, dass die allgemeine Grenze bei einem Zwanzigstel des Betrags liegt, für kleine Unternehmen jedoch ein höherer Abzug zulässig ist.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Betrag, der im Rahmen der Einkommensteuer (IRPF) als Aufwand für die Abschreibung des Firmenwerts abgezogen werden kann, falls das Nettoeinkommen nach der vereinfachten direkten Schätzungsmethode ermittelt wird.

Die Entscheidung der DGT

Die Abschreibung des Firmenwerts ist mit einer maximalen jährlichen Grenze von einem Zwanzigstel seines Betrags (5 %) abzugsfähig. Wenn der Steuerzahler jedoch die Bedingungen für ein kleines Unternehmen erfüllt, kann er 150 % des Betrags abziehen, der sich aus der Anwendung dieser Grenze ergibt (7,5 %).

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