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V2227-23 27. Juli 2023 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · exención por reinversión

Reihenfolge der Anwendung: Freistellung bei Reinvestition in den Hauptwohnsitz vor Anwendung der Minderung nach der neuntem Übergangsbestimmung

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, welcher Steuervorteil vorrangig anzuwenden ist, wenn sowohl ein Anspruch auf die Freistellung bei Reinvestition in den Hauptwohnsitz als auch auf die Minderung gemäß der neunten Übergangsbestimmung besteht. Die DGT stellt klar, dass zunächst der durch die Reinvestition freigestellte Teil zu berechnen ist und auf den verbleibenden, nicht freigestellten Gewinn die entsprechende Minderung anzuwenden ist.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Wenn ein Steuerpflichtiger sowohl Anspruch auf die Befreiung bei Reinvestition in den Hauptwohnsitz als auch auf die in der neunten Übergangsbestimmung des Einkommensteuergesetzes vorgesehene Minderung hat, welcher dieser Steuervorteile muss vorrangig angewendet werden.

Die Entscheidung der DGT

Zuerst ist der steuerfreie Teil des Veräußerungsgewinns aus der Reinvestition in einen anderen Hauptwohnsitz zu berechnen. Sobald diese Berechnung erfolgt ist, ist die Minderung gemäß der neunten Übergangsbestimmung auf den verbleibenden nicht steuerfreien Veräußerungsgewinn zu berechnen. Um zu bestimmen, ob die Grenze von 400.000 Euro erreicht wird, ist der Teil des Veräußerungswerts, der Gegenstand der Reinvestition ist, nicht zu berücksichtigen.

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