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V2226-23 27. Juli 2023 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · ganancia patrimonial

Keine Aktualisierung des Anschaffungswerts bei der Aufteilung des Miteigentums möglich

Ein Miteigentümer einer Immobilie erkundigt sich, ob die Anschaffungswerte nach der Zuweisung der Immobilie an einen alleinigen Ehegatten per Scheidungsurteil aktualisiert werden müssen. Die DGT stellt fest, dass keine Vermögensveränderung vorliegt, sofern die Zuweisung die Eigentumsquote respektiert, was eine Aktualisierung der Werte ausschließt.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage: Besteuerung des Vorgangs in der Einkommensteuer für natürliche Personen. Insbesondere ob die Anschaffungswerte der Wohnung aktualisiert werden müssen.

Die Entscheidung der DGT

Die Aufteilung des Miteigentums stellt keine Änderung in der Zusammensetzung des Vermögens dar, sofern die Zuteilung dem Eigentumsanteil entspricht. In diesen Fällen behalten die Vermögenswerte die ursprünglichen Werte und Anschaffungsdaten ohne Möglichkeit der Aktualisierung bei. Wenn Vermögenswerte zu einem Wert zugewiesen werden, der über dem Eigentumsanteil liegt, entsteht beim anderen Miteigentümer ein Veräußerungsgewinn oder ein Veräußerungsverlust.

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