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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob eine Wohnung, die weniger als drei Jahre bewohnt wurde, als Hauptwohnsitz für die Reinvestitionsbefreiung gilt, und ob diese Befreiung auch auf eine ehemalige Wohnung angewendet werden kann, nachdem er dort ausgezogen ist. Die DGT stellt klar, dass die Wohnung drei Jahre lang als Hauptwohnsitz dienen muss oder ein Umzug durch besondere Umstände erzwungen wurde. Zudem muss die ehemalige Wohnung innerhalb einer Frist von maximal zwei Jahren nach dem Auszug verkauft werden.
Cuestión planteada Posibilidad de considerar que la vivienda (B) cuya transmisión se pretende ha alcanzado la consideración de habitual dadas las circunstancias que concurren.
Para que una vivienda sea habitual sin cumplir tres años, las circunstancias deben exigir necesariamente el cambio de domicilio, no siendo una opción voluntaria o por conveniencia. Respecto a la exención por reinversión, la vivienda transmitida debe ser la habitual del contribuyente en la fecha de la venta o en cualquier día de los dos años anteriores. Si la vivienda dejó de ser habitual hace más de dos años, no se puede aplicar la exención.
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