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Ein spanisches Unternehmen, das Arbeitnehmer ins Ausland entsendet und die Befreiung nach Art. 7p LIRPF anwendet, erkundigte sich nach der Berechnung des Lohnsteuerabzugs für diese Einkünfte. Die DGT stellt klar, dass das allgemeine Verfahren gemäß Art. 82 ff. RIRPF anzuwenden ist. Die Bemessungsgrundlage bilden die steuerpflichtigen, nicht befreiten Vergütungen, die der Arbeitnehmer im Jahr erhält, wobei eine Anpassung des Steuersatzes gemäß Art. 87 RIRPF bei Änderungen der Umstände möglich ist.
Cuestión planteada Cálculo de las retenciones sobre los rendimientos del trabajo que satisface a dichos trabajadores partiendo de que los mismos tienen derecho a aplicar la exención prevista en el artículo 7 p) de la Ley del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas.
Las rentas exentas no se incluyen en la base de retención conforme al art. 75.3.a) RIRPF. Para calcular el tipo, la base es la cuantía total de retribuciones sujetas y no exentas previsibles en el año. Cuando varíen las retribuciones sujetas o el importe exento, procede regularizar el tipo conforme al art. 87 RIRPF. La retención resultante se aplica sobre las retribuciones sujetas y no exentas.
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