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Ein anfragendes Unternehmen möchte wissen, ob es als beherrschende Einheit fungieren kann, um sich dem Sonderregime für Umsatzsteuer-Gruppen zu unterwerfen, obwohl sein Mehrheitsaktionär ein Venture-Capital-Fonds ist. Die DGT stellt klar, dass der Fonds zwar mangels Rechtspersönlichkeit nicht als beherrschende Einheit auftreten kann, das Unternehmen diese Stellung jedoch einnehmen kann, sofern es die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.
Cuestión planteada Si la entidad consultante puede acogerse al Régimen Especial de Grupo de Entidades previsto en la Ley del Impuesto sobre el Valor Añadido como entidad dominante.
Los fondos de capital riesgo (FCR) son patrimonios separados sin personalidad jurídica, por lo que no pueden ser entidad dominante. No obstante, la entidad consultante puede ser considerada entidad dominante si cumple los requisitos del artículo 163 quinquies de la Ley 37/1992 y no es dependiente de otra entidad que reúna dicha condición.
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