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V2171-20 29. Juni 2020 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del trabajo

Abfindung bei Aufhebungsvertrag: 30 % Steuerermäßigung möglich, aber nicht für Jubläumsprämien oder Wettbewerbsverbote

Eine Arbeitnehmerin erkundigt sich nach der Besteuerung verschiedener Zahlungen, die sie bei der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses im gegenseitigen Einvernehmen erhalten hat. Die DGT stellt fest, dass die Abfindung zwar die 30 %ige Steuerermäßigung ermöglicht, das Jubiläumsprämium, die Vereinbarung mit der Sozialversicherung und das Wettbewerbsverbot jedoch nicht für diese Ermäßigung qualifizieren.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada Tributación por el Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas de las cantidades percibidas por la consultante.

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