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V2135-15 13. Juli 2015 · SG de Fiscalidad Internacional Kriterium gültig
IRNR · residencia fiscal

In Spanien ausgeübte Erwerbseinkünfte unterliegen der spanischen Besteuerung, auch bei Wohnsitz in Portugal

Ein Arbeitnehmer, der nach Portugal zieht, erkundigt sich nach seinem steuerlichen Wohnsitz und der Besteuerung von Einkünften aus spanischer Quelle. Die DGT stellt klar, dass bei nachgewiesenem Wohnsitz in Portugal die Erwerbseinkünfte aus in Spanien ausgeübten Tätigkeiten in Spanien über die IRNR (Nichtansässigensteuer) zu versteuern sind.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Der Steuerpflichtige wirft in Bezug auf die Jahre 2015, 2016 und 2017 folgende Fragen auf:

Die Entscheidung der DGT

Wenn der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz in Portugal nachweist, besteuert Spanien nur Einkünfte aus spanischer Quelle gemäß dem TRLIRNR und dem Abkommen. Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit für in Spanien ausgeübte Tätigkeit werden in Spanien besteuert; Dividenden sind durch das Abkommen auf 15 % begrenzt; Zinsen auf Einlagen sind steuerfrei; Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Aktien werden in der Regel nur in Portugal besteuert; und Mieteinnahmen aus Immobilien in Spanien werden in Spanien besteuert.

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