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V2129-20 25. Juni 2020 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · exención por reinversión

Steuerbefreiung bei Reinvestition nur auf den Teil der neuen Immobilie als Hauptwohnsitz anwendbar

Ein Steuerpflichtiger verkaufte seinen Hauptwohnsitz und erwarb ein zweistöckiges Gebäude ohne Wohnungseigentumsordnung, wobei er ein Stockwerk vermietete. Die DGT stellt klar, dass die Befreiung bei Reinvestition nur anteilig auf den Teil der neuen Immobilie angewendet werden darf, der tatsächlich als Hauptwohnsitz genutzt wird.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada Si resulta de aplicación la exención por reinversión.

Die Entscheidung der DGT

Para que la ganancia patrimonial esté exenta, la nueva vivienda debe ser habitada de manera efectiva y permanente por el contribuyente. Si la nueva vivienda se destina parcialmente al arrendamiento, la exención solo se aplicará a la parte proporcional de la ganancia que corresponda al importe efectivamente reinvertido en la vivienda destinada a residencia habitual.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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