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V2128-23 19. Juli 2023 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del trabajo

Einkünfte aus der Erstellung von Multimedia-Materialien für den Arbeitgeber gelten grundsätzlich als Arbeitsentgelt

Eine Lehrkraft fragt an, ob die 6.000 Euro, die sie für die Erstellung von Multimedia-Materialien für ihren Arbeitgeber erhalten hat, als Arbeitsentgelt oder als Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit zu werten sind. Die DGT antwortet, dass es sich aufgrund des bestehenden Arbeitsverhältnisses um Arbeitsentgelt handelt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Einordnung des erhaltenen Betrags in der Einkommensteuer (IRPF).

Die Entscheidung der DGT

Die Gegenleistung für die Erstellung digitaler Materialien für den Arbeitgeber stellt, auch wenn diese außerhalb der Lehrtätigkeit erfolgt, eine aus dem Arbeits- oder Statusverhältnis resultierende Vergütung und somit eine Einkunft aus nichtselbstständiger Arbeit dar. Dies gilt auch bei einer Übertragung von Urheberrechten. Es handelte sich nur dann um Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit, wenn sie die eigenverantwortliche Organisation von Produktionsmitteln und Personal beinhalten würden.

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