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Ein Unternehmen erkundigt sich, ob ein Arbeitnehmer, der zehn Jahre lang im Vereinigten Königreich ansässig war, das Sonderregime für entsandte Arbeitnehmer in Anspruch nehmen kann. Die DGT stellt klar, dass dies möglich ist, sofern die gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind, wie etwa der Nachweis, in den letzten zehn Jahren nicht in Spanien ansässig gewesen zu sein, und dass die Vergütung 600.000 Euro nicht überschreitet.
Cuestión planteada Si será de aplicación el régimen especial de trabajadores desplazados a territorio español previsto en el artículo 93 de la Ley del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas.
Las personas físicas que adquieran residencia fiscal en España por desplazamiento laboral pueden optar por tributar por el Impuesto sobre la Renta de no Residentes durante el año del cambio y los cinco siguientes. Para ello, deben cumplir requisitos como no haber sido residentes en España en los 10 años anteriores, que el trabajo se realice efectivamente en España y que las retribuciones no superen los 600.000 euros anuales. La opción debe comunicarse a la Administración en un plazo máximo de seis meses desde el inicio de la actividad.
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