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V2117-23 19. Juli 2023 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · indemnización

Abfindungen bei dauerhafter Erwerbsminderung durch Sportvereine sind nicht von der Einkommensteuer befreit

Ein Fußballspieler erkundigte sich, ob die gemäß dem Königlichen Erlass 1006/1985 und dem geltenden Tarifvertrag vom Verein erhaltenen Entschädigungen für eine vollständige dauerhafte Erwerbsminderung steuerfrei sind. Die DGT stellt klar, dass diese weder als Haftpflichtentschädigungen noch als Versicherungsleistungen von der Steuer befreit sind, sondern als Arbeitsentgelt mit einem Korrekturfaktor für unregelmäßige Einkünfte zu behandeln sind.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Besteuerung der Entschädigung in der Einkommensteuer (IRPF).

Die Entscheidung der DGT

Die vom Verein erhaltenen Entschädigungen fallen weder unter die Befreiung für zivilrechtliche Haftung noch unter die für Unfallversicherungen. Da es sich nicht um steuerfreie Einkünfte handelt, werden sie als Arbeitsentgelt behandelt. Daher ist der Abschlag von 30 Prozent anwendbar, da sie auf eine notorisch unregelmäßige Weise über die Zeit erhoben werden.

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