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Eine Hochschullehrerin erkundigt sich, ob sie die Steuerbefreiung für im Ausland ausgeübte Tätigkeiten in Anspruch nehmen kann, wenn sie ihr Gehalt während eines Forschungsaufenthalts in Edinburgh von ihrer spanischen Universität bezieht. Die DGT stellt fest, dass diese Befreiung nicht anwendbar ist, da die Einkünfte nicht für eine nicht ansässige Einheit erbracht werden.
Cuestión planteada Si procede la aplicación de la exención establecida en la letra p) del artículo 7 de la Ley 35/2006, del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas.
La exención del artículo 7 p) de la LIRPF requiere que los trabajos se realicen para una empresa o entidad no residente o un establecimiento permanente en el extranjero. Las retribuciones que una universidad española paga a sus profesores durante una licencia por estudios no pueden considerarse rendimientos por trabajos realizados para una entidad no residente. Por tanto, la universidad debe practicar la retención correspondiente a cuenta del IRPF sobre dichos importes.
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