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V2116-23 19. Juli 2023 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · imputación temporal

Nachzahlung von Tariflöhnen: Zurechnung im Jahr der Fälligkeit und Anwendung der 30 %-Minderung möglich

Eine Arbeitnehmerin erkundigte sich nach der steuerlichen Behandlung von Lohnnachzahlungen aus einem Pharmatie-Tarifvertrag, die 2021 vereinnahmt wurden. Die DGT stellt fest, dass diese dem Jahr 2021 zuzurechnen sind, da dies der Zeitpunkt der Fälligkeit ist. Zudem kann die Minderung für Zeiträume angewendet werden, deren Entstehungszeitraum mehr als zwei Jahre umfasst.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Besteuerung der genannten "Rückstände" in der Einkommensteuer (IRPF).

Die Entscheidung der DGT

Arbeitsentgelte werden dem Veranlagungszeitraum zugerechnet, in dem sie für den Empfänger fällig werden, basierend auf dem Zeitpunkt, zu dem die Zahlung gemäß bestehenden Vereinbarungen gefordert werden kann. In diesem Fall tritt die Fälligkeit im Jahr 2021 nach der Veröffentlichung der Vereinbarung im BOE ein. Ebenso ist die Minderung von 30 % anwendbar, wenn der Erzeugungszeitraum mehr als zwei Jahre beträgt, sofern in den vorangegangenen fünf Zeiträumen keine ähnlichen Minderungen angewandt wurden und der Betrag 300.000 Euro nicht übersteigt.

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