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V2114-14 1. August 2014 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
OTRO · disolución de condominio

Auflösung einer Miteigentümergemeinschaft mit Überzuteilung unterliegt ITPAJD, IIVTNU und ESt

Eine Anfragende erkundigt sich nach der steuerlichen Behandlung bei der Auflösung einer Miteigentümergemeinschaft über zwei Wohnungen nach der Liquidation des ehelichen Vermögens. Die DGT erläutert, dass dieser Vorgang steuerpflichtige Tatbestände für die Grunderwerbsteuer, die Grundsteuer auf Wertzuwachs sowie die Einkommensteuer auslösen kann.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Besteuerung der Auflösung der Miteigentümergemeinschaft.

Die Entscheidung der DGT

Die Auflösung der Miteigentümergemeinschaft unterliegt der Besteuerung als dokumentierte Rechtsgeschäfte, wenn sie durch eine öffentliche Urkunde erfolgt. Besteht ein Überschuss bei der Zuteilung, wird dieser als entgeltliche Vermögensübertragung (bei Ausgleich in Geld), als Erbschaft und Schenkung (bei Unentgeltlichkeit) oder als entgeltliche Übertragung (bei Ausgleich durch andere Vermögenswerte) besteuert. Die IIVTNU fällt auf den Überschuss der Zuteilung an, unabhängig davon, ob eine finanzielle Entschädigung erfolgt. In der Einkommensteuer (IRPF) löst die proportionale Zuteilung keine Gewinne aus, aber bei einem Wertüberschuss entsteht ein Veräußerungsgewinn oder ein Veräußerungsverlust.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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