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V2078-25 5. November 2025 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Analyse ausstehend
IRPF · deducción por obras de rehabilitación energética

Um den Abzug nach Abs. 3 im Jahr 2024 nach Nutzung von Abs. 2 im Jahr 2023 zu beantragen, ist eine Korrektur der Steuererklärung 2023 erforderlich

Ein Steuerpflichtiger, der 2023 Solarmodule installiert und den Abzug gemäß Abs. 2 der 50. Durchführungsbestimmung des Einkommensteuergesetzes (LIRPF) in Anspruch genommen hat, fragt an, ob er 2024 den Abzug gemäß Abs. 3 für die Differenz nutzen kann. Die DGT stellt klar, dass beide Abzüge nicht für dieselbe Maßnahme angewendet werden können.

Analyse ausstehend. Diese Auskunft wurde vom automatischen Erfassungssystem identifiziert und indexiert. Das BMC-Team wird die Analyse in klarer Sprache innerhalb von 24 Stunden abschließen.

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