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V2075-25 5. November 2025 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · ganancia patrimonial

Förderungen für Photovoltaikanlagen und Batterien stellen einen steuerpflichtigen Vermögenszuwachs gemäß Einkommensteuergesetz dar

Eine natürliche Person erkundigte sich, ob die gemäß dem Königlichen Erlass 451/2022 erhaltene Förderung für die Installation von Photovoltaikanlagen und Batterien der Einkommensteuer (IRPF) unterliegt. Die DGT stellt fest, dass die Beihilfe einen Vermögenszuwachs darstellt, der als allgemeines Einkommen zu versteuern ist.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Besteuerung der genannten Förderung in der Einkommensteuer für natürliche Personen.

Die Entscheidung der DGT

Der Erhalt der Förderung stellt einen Veräußerungsgewinn dar, da es sich um eine Veränderung des Vermögenswerts durch die Einbringung von Geld handelt. Dieser Gewinn ist weder nach der geltenden Rechtsvorschrift noch nach der fünften Zusatzbestimmung des Einkommensteuergesetzes steuerfrei. Der Betrag muss in das allgemeine Einkommen einfließen und wird dem Veranlagungszeitraum zugerechnet, in dem die Zahlung erfolgt.

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