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Ein entsandter Arbeitnehmer erkundigt sich, ob er in Spanien für alle seine Arbeitseinkommen aus dem Jahr 2018, einschließlich der Einkünfte aus dem Oman, steuerpflichtig ist. Die DGT stellt klar, dass nur jene Einkünfte steuerpflichtig sind, die aus einer auf spanischem Staatsgebiet ausgeübten Tätigkeit stammen.
Cuestión planteada Al tributar en España por el régimen especial aplicable a los trabajadores desplazados a territorio español (declaración modelo 151), conocer si tributan todos los rendimientos del trabajo obtenidos en 2018, incluidos los obtenidos en Omán.
Bajo el régimen especial del artículo 93 de la LIRPF, se entienden obtenidos en España todos los rendimientos del trabajo, salvo los derivados de actividades desarrolladas antes del desplazamiento o después de comunicar su finalización. En estos últimos casos, solo tributarán si se consideran rentas obtenidas en territorio español según el TRLIRNR, lo que requiere que la actividad personal se desarrolle en España.
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