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V2071-14 30. Juli 2014 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · escisión parcial

Verkauf von Anteilen nach einer Teilspaltung kann Ausschluss vom Sondersteuerregime zur Folge haben

Es wird geprüft, ob ein anschließender Verkauf der Anteile an der Gesellschaft, die von einer Teilspaltung profitiert, die Anwendung des Sondersteuerregimes für Fusionen und Spaltungen unwirksam macht. Die DGT stellt klar, dass eine Verkettung von Geschäftsvorgängen das Regime invalidieren kann, wenn das Ziel die Erlangung eines Steuervorteils ist oder wenn dadurch dieselben Wirkungen wie bei einer unproportionalen Spaltung erzielt werden.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Würde bei dem dargelegten Wegfall eines steuerlichen Vorteils beim Erwerb eigener Anteile das Recht auf Anwendung des im Kapitel VIII des Titels VII des konsolidierten Textes des Körperschaftsteuergesetzes geregelten Sondersteuerregimes verloren gehen?

Die Entscheidung der DGT

Der Verkauf von Anteilen an der erwerbenden Gesellschaft an die Gesellschafter der abgespaltener Gesellschaft kann die Bestimmung des Hauptzwecks der Spaltung beeinflussen, da die Kombination beider Vorgänge dasselbe Ergebnis wie eine nicht proportionale Teilspaltung bewirken würde, welche nicht durch das Sonderregime abgedeckt ist. Sofern der Verkauf von Anteilen an die erwerbende Gesellschaft selbst (eigene Anteile) nicht primär darauf abzielt, eine Steuerermäßigung auf den Verkauf dieser Anteile zu erwirken, könnte der Vorgang unter das Sonderregime fallen.

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