Zum Inhalt springen
Zurück zum Index
V2064-23 13. Juli 2023 · SG de Tributos Kriterium gültig
OTRO · carga de la prueba

Dokumente in Fremdsprache müssen als Beweismittel mit einer Übersetzung eingereicht werden

Es wird die Frage geklärt, ob Dokumente in nicht amtlichen Sprachen für steuerrechtliche Verfahren übersetzt werden müssen. Die DGT stellt klar, dass diese von einer Übersetzung begleitet werden müssen, wobei eine private Übersetzung zulässig ist, sofern die Verwaltung diese nicht anfechtet.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage

Die Entscheidung der DGT

Im Verfahren als Beweismittel vorgelegte Dokumente müssen übersetzt werden. Die Vorlage einer privaten Übersetzung ist zulässig, aber wenn die Steuerverwaltung erklärt, dass sie diese nicht für glaubwürdig und genau hält und die Gründe nennt, muss eine amtliche Übersetzung vorgelegt werden. Amtliche Übersetzungen sind solche, die vom Sprachinterpretationsamt des Außenministeriums beglaubigt wurden oder von beeidigten Übersetzern und Dolmetschern erstellt wurden.

Auf einen konkreten Fall anwenden

Was hier veröffentlicht wird, angewandt auf ein Unternehmen oder einen konkreten Fall. Das erste Gespräch ist kostenlos.

E-Mail
Kontakt