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Eine Arbeitnehmerin mit einem Expatriate-Vertrag in Belgien fragt an, ob sie aufgrund ihrer häufigen Reisen und Immobilien in Spanien steuerpflichtig ist. Die DGT stellt klar, dass sporadische Abwesenheiten bei der 183-Tage-Regelung mitzählen, sofern die steuerliche Ansässigkeit in Belgien nicht nachgewiesen wird.
Cuestión planteada Residencia fiscal de la consultante.
Para determinar la residencia fiscal, se computan las ausencias esporádicas en España, salvo que el contribuyente acredite su residencia fiscal en otro país. Si la persona es residente en ambos Estados por sus leyes internas, el conflicto se resuelve mediante el Convenio entre España y Bélgica, aplicando criterios de vivienda permanente, centro de intereses vitales o residencia habitual.
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