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V2048-17 28. Juli 2017 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · consolidación fiscal

Steuergruppe darf Umsatz ausgeschiedener Gesellschaften nicht für die Bestimmung des Ratenzahlungssystems berücksichtigen

Eine anfragende Gesellschaft erkundigt sich, ob nach dem Ausscheiden zweier Gesellschaften aus ihrer Steuergruppe im laufenden Geschäftsjahr deren Umsatz bei der Prüfung des Schwellenwerts von 10 Millionen Euro für das neue Ratenzahlungssystem ausgeschlossen werden muss. Die DGT stellt klar, dass zur Bestimmung der Anwendung der vierzehnten Zusatzbestimmung des LIS der Umsatz der Gesellschaften, die keine abhängigen Unternehmen mehr sind, nicht einzubeziehen ist.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob der Nettobetrag des Umsatzes in den 12 Monaten vor 2016, der für die Zwecke des neuen Berechnungssystems der ersten Ratenzahlung (Oktober) zu berücksichtigen ist, welcher durch die neue Zusammensetzung der Steuergruppe und die neue vierzehnte Zusatzbestimmung des Gesetzes 27/2014 vom 27. November über die Körperschaftsteuer, die durch das Königliche Dekret-Gesetz 2/2016 vom 30. September, welches steuerliche Maßnahmen zur Verringerung des Staatsdefizits einführt, hinzugefügt wurde, betroffen ist, der dem Steuergruppe entspricht, deren Muttergesellschaft das anfragende Unternehmen ist, wie sie für den Veranlagungszeitraum 2016 konfiguriert ist, was bedeutet, dass der Nettobetrag des Umsatzes in den 12 Monaten vor 2016 der zwei Gesellschaften, die ab dem 1. Januar 2016 nicht mehr Teil der Steuergruppe sind, nicht berücksichtigt wird.

Die Entscheidung der DGT

Zur Berechnung des Nettobetrags des Umsatzes der Steuergruppe in den 12 Monaten vor Beginn des Veranlagungszeitraums darf der Betrag der Gesellschaften, die ihren Status als Tochtergesellschaften verlieren, nicht einbezogen werden. Wenn nach Ausschluss dieser Gesellschaften der Umsatz der Gruppe 10 Millionen Euro nicht übersteigt, finden die Sonderbestimmungen der vierzehnten Zusatzbestimmung des LIS keine Anwendung auf die Ratenzahlungen dieses Geschäftsjahres.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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