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V2042-24 23. September 2024 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · exención por reinversión

Der Wert der neuen Wohnung kann als reinvestiert gelten, auch wenn sie durch ein Hypothekendarlehen finanziert wird

Ein Steuerpflichtiger fragt, welcher Betrag für die Befreiung der Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf des Hauptwohnsitzes als reinvestiert anzusehen ist, wenn die neue Wohnung teilweise durch ein Hypothekendarlehen finanziert wird. Die DGT antwortet, dass der reinvestierte Betrag der Anschaffungswert der neuen Wohnung ist, unabhängig davon, ob Eigenkapital oder ein Darlehen verwendet wird.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: In Anbetracht dessen, dass der Erwerb teilweise durch ein Hypothekendarlehen finanziert wurde, welcher Betrag wäre von dem Anfragenden als reinvestiert anzusehen, damit der erzielte Veräußerungsgewinn steuerfrei bleibt.

Die Entscheidung der DGT

Für die Befreiung wegen Reinvestition in den Hauptwohnsitz ist der reinvestierte Betrag der Anschaffungswert der neuen Wohnung, soweit dieser dem erworbenen Beteiligungsanteil entspricht. Dieser Betrag gilt als reinvestiert, unabhängig davon, ob er aus Eigenmitteln oder durch ein Hypothekendarlehen finanziert wird. Im Falle von Miteigentum wendet jeder Ehegatte die Befreiung entsprechend seinem Anteil am Verkauf und dem in der neuen Wohnung erworbenen Anteil an.

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