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V2026-25 29. Oktober 2025 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · aportación no dineraria

Einbringung von Maschinen kann unter das Regime der steuerlichen Neutralität fallen, sofern die Anforderungen des LIS erfüllt sind

Ein anfragendes Unternehmen plant die Sacheinlage einer Maschine an seine Tochtergesellschaft, um die Produktion zu spezialisieren und Ressourcen zu optimieren. Die DGT stellt klar, dass der Vorgang unter das Sonderregime der steuerlichen Neutralität fallen kann, sofern die Anforderungen an den Wohnsitz und die Mindestbeteiligung erfüllt werden.

Die gestellte Frage

ERSTENS.- Bestätigung, dass die Sacheinlage, wie zuvor beschrieben, objektiv unter das in Kapitel VII des Titels VII des LIS vorgesehene Sonderregime fällt. ZWEITENS.- Bestätigung, dass die in dieser Anfrage angeführten wirtschaftlichen Gründe ausreichen, um das subjektive Erfordernis für die Einstufung der Sacheinlage im Rahmen des Sonderregimes der steuerlichen Neutralität gemäß Artikel 89.2 des LIS als erfüllt anzusehen

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