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V2026-25 29. Oktober 2025 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · aportación no dineraria

Einbringung von Maschinen kann unter das Regime der steuerlichen Neutralität fallen, sofern die Anforderungen des LIS erfüllt sind

Ein anfragendes Unternehmen plant die Sacheinlage einer Maschine an seine Tochtergesellschaft, um die Produktion zu spezialisieren und Ressourcen zu optimieren. Die DGT stellt klar, dass der Vorgang unter das Sonderregime der steuerlichen Neutralität fallen kann, sofern die Anforderungen an den Wohnsitz und die Mindestbeteiligung erfüllt werden.

Die gestellte Frage

ERSTENS.- Bestätigung, dass die Sacheinlage, wie zuvor beschrieben, objektiv unter das in Kapitel VII des Titels VII des LIS vorgesehene Sonderregime fällt. ZWEITENS.- Bestätigung, dass die in dieser Anfrage angeführten wirtschaftlichen Gründe ausreichen, um das subjektive Erfordernis für die Einstufung der Sacheinlage im Rahmen des Sonderregimes der steuerlichen Neutralität gemäß Artikel 89.2 des LIS als erfüllt anzusehen

Die Entscheidung der DGT

Para aplicar el régimen de neutralidad fiscal en aportaciones no dinerarias, la entidad que recibe la aportación debe ser residente en España o tener un establecimiento permanente, y la aportante debe mantener una participación de al menos el 5% en los fondos propios de la receptora. El régimen no se aplicará si el objetivo principal es el fraude o la evasión fiscal. La ausencia de motivos económicos válidos puede presumir dicho objetivo, aunque la ventaja fiscal legítima es parte del régimen.

Auf einen konkreten Fall anwenden

Was hier veröffentlicht wird, angewandt auf ein Unternehmen oder einen konkreten Fall. Das erste Gespräch ist kostenlos.

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