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V2014-17 26. Juli 2017 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · socimi

Für Immobilieninvestitionen bestimmte Barmittel müssen für die Berechnung der SOCIMI-Quote proportional verteilt werden

Eine SOCIMI erkundigt sich nach der Behandlung von Barmitteln aus Kapitalerhöhungen und Bankfinanzierungen, die für Immobilieninvestitionen vorgesehen sind, um die 80 %-Investitionsquote zu erfüllen. Die DGT stellt klar, dass diese Barmittel proportional auf die qualifizierten und nicht qualifizierten Vermögenswerte verteilt werden müssen, um die Berechnung der Quote nicht zu verfälschen.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob, zum Zwecke der Erfüllung der Investitionsanforderung gemäß Artikel 3.1 des Gesetzes 11/2009 vom 26. Oktober zur Regelung der börsennotierten Immobilien-Aktiengesellschaften (SOCIMI), im Interesse der Neutralität der Finanzierungsform der Vermögenswerte, ungeachtet dessen, ob die Mittel zu einem bestimmten Zeitpunkt (durch Kapitalerhöhung an den Kapitalmärkten oder durch eine Kreditlinie) beschafft und schrittweise investiert werden oder umgekehrt ad hoc für eine bestimmte Transaktion beschafft werden, der Betrag des Postens „Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente“, der den aus der Bareinlage-Kapitalerhöhung und der erhaltenen Bankfinanzierung stammenden Mitteln entspricht (und die für die Investition in neue, dem Gesellschaftszweck zugehörige Vermögenswerte sowie für die Verbesserung bestehender Vermögenswerte verwendet werden sollen), bis zu ihrer tatsächlichen Investition vorübergehend proportional verteilt werden muss zwischen (i) dem Investitionswert in Vermögenswerte, die in den 80 % der in Artikel 3.1 des Gesetzes 11/2009 genannten geeigneten Vermögenswerte enthalten sind, und (ii) dem Wert der übrigen, von dem genannten Prozentsatz ausgeschlossenen Vermögenswerte, sodass das anfragende Unternehmen bei der Erfüllung der in Artikel 3.1 des Gesetzes 11/2009 festgelegten Quote weder benachteiligt noch begünstigt wird.

Die Entscheidung der DGT

El efectivo y otros activos líquidos equivalentes procedentes de ampliaciones de capital o financiación bancaria, destinados a aumentar o mejorar el portfolio inmobiliario, no deben interferir en el cómputo del porcentaje del valor del activo exigido por la Ley 11/2009. Para ello, estos fondos habrán de distribuirse de manera proporcional entre el valor de los activos aptos y el valor de los demás activos. Este tratamiento es aplicable siempre que los fondos se destinen a los fines previstos en un plazo razonable y justificado.

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