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V2008-15 26. Juni 2015 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · aportación no dineraria

Anwendung des Sonderregimes für Sacheinlagen bei Erfüllung der LIS-Voraussetzungen und Vorliegen wirtschaftlicher Gründe

Der Anfragende erkundigt sich, ob die Einbringung von Geschäftsanteilen mehrerer Gesellschaften in eine neue Holdinggesellschaft unter das Sonderregime für Sacheinlagen fallen kann. Die DGT stellt klar, dass dies zulässig ist, sofern die Beteiligungs- und Wohnsitzvoraussetzungen erfüllt sind und die Transaktion über den steuerlichen Vorteil hinaus auf gültigen wirtschaftlichen Gründen beruht.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob die beschriebene Sacheinlage für das in Kapitel VII des Titels VII des Gesetzes 27/2014 vom 27. November über die Körperschaftsteuer vorgesehene steuerliche Sonderregelung in Betracht kommt.

Die Entscheidung der DGT

Der Sonderregelung unterliegt die Transaktion, wenn die empfangende Einheit in Spanien ansässig ist, der Einbringer nach der Transaktion mindestens 5 % des Eigenkapitals behält und die Anteile im vorangegangenen Jahr ununterbrochen gehalten wurden. Zudem darf die Transaktion nicht primär auf Steuerbetrug oder Steuerhinterziehung abzielen, sondern muss auf gültigen wirtschaftlichen Gründen beruhen, wie etwa der Rationalisierung von Tätigkeiten oder der Verwaltung geschäftlicher Interessen. Gründe wie die Zentralisierung der Geschäftsführung, die Vereinfachung der Nachfolge und die Verbesserung der Holdingstruktur können als gültig angesehen werden.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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