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Eine Person, die 2022 durch eine Massenentlassung arbeitslos wurde, erkundigte sich nach der Frist für die Anwendung der 40 %-Reduzierung auf Beiträge vor 2007. Die DGT stellte klar, dass bei einer vorzeitigen Rentenauszahlung aufgrund der Entlassung der Eintritt des Versicherungsfalls im Jahr 2022 liegt und die Frist für die Reduzierung somit im Jahr 2024 endet.
Gestellte Frage: Verfügbarer Zeitraum für die Anwendung der im Übergangsregime vorgesehenen 40-prozentigen Ermäßigung.
Wird die Altersrente aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Arbeitslosigkeit vorzeitig in Anspruch genommen, tritt das Ereignis in dem Moment ein, in dem diese Voraussetzungen erfüllt sind. Bei Ereignissen, die im Jahr 2022 eingetreten sind, kann die Übergangsregelung für die 40 %ige Ermäßigung nur im Jahr des Eintritts oder in den zwei darauffolgenden Jahren angewendet werden. Daher endet die Frist für die Anwendung dieser Ermäßigung am 31. Dezember 2024.
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