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V2004-22 20. September 2022 · SG de Tributación de las Operaciones Financieras Kriterium gültig
IRPF · reducción en base imponible

Die Grenze für den Abzug von Beiträgen zu individuellen Rentenplänen beträgt 1.500 Euro pro Jahr

Ein Steuerzahler fragt, ob Beiträge zu einem individuellen Rentenplan, die durch eine Vergütung des Unternehmens finanziert werden, von der erhöhten Grenze von 8.500 Euro profitieren können. Die DGT antwortet, dass bei einem individuellen Plan die Erhöhung nicht angewendet werden kann und die Grenze 1.500 Euro beträgt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Anwendung der maximalen Grenze für den Abzug in der Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer für Beiträge und Zahlungen an soziale Vorsorgesysteme.

Die Entscheidung der DGT

Die allgemeine Grenze von 1.500 Euro pro Jahr umfasst Beiträge zu individuellen und betrieblichen Systemen. Die Erhöhung auf 8.500 Euro ist eine zusätzliche Grenze für Arbeitgeberbeiträge und Arbeitnehmerbeiträge zu betrieblichen Systemen. Da die Beträge einem individuellen Rentenplan zufließen, gelten sie nicht als Arbeitgeberbeiträge, und die erhöhte Grenze findet keine Anwendung, sodass der Abzug auf 1.500 Euro pro Jahr begrenzt ist.

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