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Die Steuerpflichtige fragt an, ob die Vergütungen für ihre Tätigkeit in einer physiotherapeutischen zivilrechtlichen Gesellschaft als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit zu versteuern sind. Die DGT antwortet, dass diese Beträge aufgrund des Einkommenszuordnungsregimes Teil der auf den Gesellschafter entfallenden Einkünfte aus der wirtschaftlichen Tätigkeit sind.
Gestellte Frage: Anwendung des dritten Absatzes von Abschnitt 1 des Artikels 27 des Einkommensteuergesetzes auf die Vergütungen, die die Steuerpflichtige für die über die zivilrechtliche Gesellschaft ausgeübte Tätigkeit erhält.
Die Einkünfte, die ein Gesellschafter für seine Tätigkeit in einer nach dem Einkommenszuordnungsregime steuernden Einheit erhält, sind keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, sondern ein Teil der auf ihn entfallenden Einkünfte aus der wirtschaftlichen Tätigkeit der Einheit. Dies bedeutet eine höhere Beteiligung des Gesellschafters am Nettogewinn der Gesellschaft. Daher stellen diese Beträge keinen abzugsfähigen Aufwand für die Einheit dar.
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