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Der Steuerpflichtige erkundigt sich, ob das Sondersteuerregime für Sacheinlagen angewendet werden kann, wenn Beteiligungen an verschiedenen Unternehmen in eine Holdinggesellschaft eingebracht werden. Die DGT stellt fest, dass dies möglich ist, sofern die Anforderungen an die Beteiligungshöhe, den ununterbrochenen Besitz und die Vorliegen wirtschaftlich begründeter Gründe erfüllt sind.
Fragestellung: Ob die in Artikel 87 des Gesetzes 27/2014 vom 27. November über die Körperschaftsteuer festgelegte steuerliche Sonderregelung für Sacheinlagen auf die Gesamtheit der von dem Antragsteller und seinen drei Töchtern an die Holdinggesellschaft A geleisteten Sacheinlagen Anwendung findet, unter der Annahme, dass die in Artikel 89 desselben Gesetzes festgelegte Anforderung an triftige wirtschaftliche Gründe erfüllt ist.
Para aplicar el régimen del artículo 87 de la LIS, la entidad beneficiaria debe ser residente en España y el aportante debe mantener una participación de al menos el 5% en sus fondos propios. En el caso de acciones o participaciones sociales, estas deben representar al menos el 5% de los fondos propios de la entidad aportada, no ser una gestión de patrimonio mobiliario/inmobiliario y haberse poseído ininterrumpidamente durante el año anterior. Además, la operación debe responder a motivos económicos válidos y no tener como principal objetivo el fraude o la evasión fiscal.
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