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V1994-23 7. Juli 2023 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · jubilación demorada

Es ist möglich, den Abzug von 30 % auf die wirtschaftliche Ergänzung für aufgeschobenen Ruhestand anzuwenden, wenn diese als Kapitalzahlung erfolgt

Eine Bezieherin der Beamtenversorgung erkundigt sich, ob die als Pauschalbetrag erhaltene wirtschaftliche Ergänzung für den aufgeschobenen Ruhestand die Anwendung des Abzugs von 30 % gemäß Artikel 18.3 des Einkommensteuergesetzes (LIRPF) ermöglicht. Die DGT antwortet, dass dieser Abzug anwendbar ist, und erläutert, wie der Quellensteueranteil zu berechnen ist.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob hinsichtlich des erhaltenen Pauschalbetrags ein Anspruch auf Anwendung des in Artikel 18.3 LIRPF festgelegten Abzugs von 30 % besteht.

Die Entscheidung der DGT

Die wirtschaftliche Ergänzung für den aufgeschobenen Ruhestand, die aus einem Pauschalbetrag besteht, ist eine Leistung, die bei Erhalt als Kapitalzahlung den in Artikel 18.3 LIRPF vorgesehenen Abzug von 30 % ermöglicht. Für die Berechnung der Quellensteuer wird der Steuersatz auf den Gesamtbetrag der Vergütungen ermittelt, wobei der resultierende Quellensteuerbetrag diesen Abzug bereits berücksichtigt.

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