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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob er seine Einkommensteuererklärung (IRPF) korrigieren kann, um die Befreiung bei Reinvestition in den selbstgenutzten Wohnsitz anzuwenden, nachdem der Verkauf der Immobilie ohne diese Anwendung erfolgte. Die DGT stellt klar, dass ein Wechsel zwischen dem allgemeinen und dem Sonderregime nach Ablauf des Meldezeitraums nicht möglich ist.
Cuestión planteada Pregunta sobre la posibilidad de rectificar posteriormente la autoliquidación del IRPF aplicando la exención por reinversión.
La exención por reinversión en vivienda habitual se considera una opción entre el régimen general de gravamen y el régimen especial de exención. Según el artículo 119.3 de la Ley General Tributaria, las opciones que deban ejercitarse con la presentación de una declaración no pueden rectificarse con posterioridad al periodo reglamentario. Por tanto, si se optó por el gravamen, no es posible rectificar para cambiar al régimen de exención tras finalizar el plazo de declaración.
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