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V1990-22 20. September 2022 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · becas de investigación

Forschungsstipendien für Lehrpersonal oder Universitätspersonal können von der Einkommensteuer (IRPF) befreit sein

Eine Universität erkundigt sich, ob Beihilfen zur Umschulung ihres Lehrpersonals durch Fortbildungsaufenthalte von der Einkommensteuer (IRPF) befreit sind. Die DGT weist darauf hin, dass die Beihilfen befreit sein könnten, wenn sie zu Forschungszwecken gewährt werden und die Richtlinien die Eigenschaft als Lehrkraft oder Beamter vorschreiben.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob diese Beihilfen durch Anwendung der in Artikel 7 j) des Einkommensteuergesetzes geregelten Befreiung von der Besteuerung befreit sind (einschließlich der Pauschalzahlung für Reisekosten) und ob die Anfragende folglich gemäß Artikel 75.3.a) der Steuerverordnung nicht zur Durchführung eines Steuerabzugs verpflichtet ist.

Die Entscheidung der DGT

Damit Forschungsstipendien, die an Beamte, Personal der öffentlichen Verwaltung oder Hochschullehrer vergeben werden, steuerfrei sind, müssen die Ausschreibungsbedingungen diese Eigenschaft ausdrücklich als Voraussetzung oder Verdienst verlangen. Zudem müssen die Beihilfen Forschungszwecken dienen. In diesem Fall umfasst die Befreiung, sofern diese Voraussetzungen erfüllt sind, die finanzielle Zuweisung des Programms sowie die Pauschalzahlung für Reisekosten.

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