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V1987-21 24. Juni 2021 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · bono univalente

Spa-Gutscheine sind univalent; Verkauf von Dekorationsartikeln stellt einen separaten Wirtschaftszweig dar

Eine Spa-Dienstleisterin erkundigt sich nach der Umsatzsteuer auf durch Vermittler verkaufte Gutscheine und ob ihr neues Geschäft für Dekorationsartikel den Gleichstellungszuschlag (recargo de equivalencia) anwenden muss. Die DGT stellt fest, dass die Gutscheine univalent sind und der Einzelhandel eine separate Geschäftstätigkeit darstellt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Entstehung der Mehrwertsteuer bei der Erbringung von Spa-Dienstleistungen. Bemessungsgrundlage dieser Leistung. Ob auf die im Geschäft getätigten Verkäufe das Sonderregime des Äquivalenzzuschlags Anwendung findet, ob dies einen abgetrennten Tätigkeitssektor darstellen würde und welches Abzugsregime darauf anwendbar ist.

Die Entscheidung der DGT

Gutscheine, die spezifische Spa-Dienstleistungen garantieren, sind univalente Gutscheine, sodass die MwSt. bei Ausstellung fällig wird, wenn die Besteuerung der zugrunde liegenden Transaktion bekannt ist. Das vermittelnde Unternehmen erbringt eine Vermittlungsleistung, die auf seine Provision steuerpflichtig ist. Die Tätigkeit des Verkaufs von Dekorations- und Zierartikeln stellt einen abgetrennten Sektor der Spa-Tätigkeit dar, was die Anwendung des Äquivalenzzuschlagsregimes und seines eigenen Abzugsregimes ermöglicht.

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