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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob er nach dem Erwerb des Alleineigentums an einer Wohnung durch Aufhebung einer Miteigentümergemeinschaft auch die 50 % des Darlehens abziehen kann, die seinem Ex-Ehepartner zustanden. Die DGT stellt klar, dass dies unter spezifischen Bedingungen im Zusammenhang mit den Übergangsregelungen und dem vorrangigen Recht des ehemaligen Miteigentümers möglich ist.
Cuestión planteada Si, una vez adjudicada íntegramente la vivienda puede practicar la deducción por inversión en vivienda habitual también en función de 50 por ciento del préstamo que le correspondía a su ex cónyuge.
Si un comunero obtiene el 100% de la vivienda por extinción de condominio, podrá deducirse el 100% de las cantidades satisfechas por el préstamo original siempre que el ex copropietario hubiera aplicado la deducción en ejercicios anteriores a 2013 por su parte y no se le hubiera agotado el derecho. La deducción se limita al importe que el ex copropietario habría tenido derecho a deducirse si la extinción no hubiera ocurrido. No será posible deducir las cantidades pagadas por la compra de la parte indivisa adquirida en 2023. Respecto a la financiación, la subrogación o novación del préstamo no impide la deducción, siempre que el nuevo préstamo se destine a amortizar el anterior.
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