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V1976-17 21. Juli 2017 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · tributación conjunta

Die Vormundschaft erlaubt keine gemeinsame Veranlagung, aber Mindestfreibeträge für Abkömmlinge oder Behinderungen können unter bestimmten Voraussetzungen angewandt werden

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob seine Familie, zu der eine unter der Betreuung seines Ehegatten stehende behinderte Schwester gehört, gemeinsam veranlagt werden kann. Die DGT stellt klar, dass es für Betreuer und Betreute keine steuerliche Einheit der Familie gibt, wenngleich der Ehegatte Anspruch auf bestimmte Mindestbeträge und Abzüge aufgrund der Behinderung haben könnte.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage: Ob Ihr Fall die steuerliche Anerkennung einer Familieneinheit besitzt und ob Sie Anspruch auf die Anwendung der entsprechenden Mindestfreibeträge und Abzüge haben.

Die Entscheidung der DGT

La modalidad de unidad familiar no contempla la formada por el tutor y la persona tutelada, impidiendo la tributación conjunta. Sin embargo, el cónyuge puede aplicar el mínimo por descendientes y por discapacidad si la persona tutelada se asimila a descendiente por razón de tutela y cumple los requisitos de renta y convivencia. Asimismo, podrá aplicar la deducción por discapacidad si realiza actividad por cuenta propia, ajena o percibe prestaciones de la Seguridad Social o similares.

Auf einen konkreten Fall anwenden

Was hier veröffentlicht wird, angewandt auf ein Unternehmen oder einen konkreten Fall. Das erste Gespräch ist kostenlos.

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