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V1965-20 16. Juni 2020 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · canje de valores

Anwendung des Sonderregimes für Umtausch von Wertpapieren bei Erreichen der Mehrheit und Vorliegen wirtschaftlicher Gründe

Eine natürliche Person erkundigt sich, ob die Übernahme der Gesellschaften B und C durch die Gesellschaft A unter das Sonderregime für den Umtausch von Wertpapieren fallen kann. Die DGT stellt fest, dass dies möglich ist, sofern die Mehrheit der Stimmrechte erlangt wird, die Anforderungen des Artikels 80 des LIS erfüllt sind und die Transaktion nicht primär auf Steuerbetrug oder Steuervorteile abzielt.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada Si la operación planteada puede acogerse al régimen fiscal previsto en el Capítulo VII del Título VII de la Ley 27/2014, de 27 de noviembre, del Impuesto sobre Sociedades.

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