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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob Einlagen in eine Wohnungsbaugenossenschaft zum Bau des selbstgenutzten Wohneigentums die steuerliche Förderung für Investitionen in neu oder kürzlich gegründete Unternehmen berechtigen. Die DGT stellt fest, dass dieser Abzug nicht angewendet werden kann.
Cuestión planteada Si por las cantidades aportadas a una cooperativa de viviendas en calidad de socio para la construcción de su futura vivienda habitual, el consultante puede aplicarse la deducción por inversión en empresas de nueva o reciente creación regulada en el artículo 68.1 de la Ley del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas.
Para aplicar la deducción del artículo 68.1 de la LIRPF, la entidad debe revestir la forma de Sociedad Anónima, Sociedad de Responsabilidad Limitada, Sociedad Anónima Laboral o Sociedad de Responsabilidad Limitada Laboral. Dado que una cooperativa de viviendas no cumple con ninguna de estas formas jurídicas previstas, las aportaciones no son objeto de la deducción.
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