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V1952-23 5. Juli 2023 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · exención por reinversión

Die Freistellung bei Reinvestition findet keine Anwendung, wenn die neue Wohnung außerhalb des Zeitraums von zwei Jahren vor dem Verkauf erworben wurde (unter Berücksichtigung der Fristverlängerung aufgrund von COVID-19)

Der Steuerpflichtige fragte an, ob er die Freistellung bei Reinvestition in den Hauptwohnsitz in Anspruch nehmen kann, nachdem er die neue Wohnung vor dem Verkauf der alten erworben hat, unter Berücksichtigung der Fristverlängerung aufgrund von COVID-19. Die DGT antwortet, dass nach Anwendung der Fristverlängerung der Erwerb der neuen Wohnung nicht innerhalb der zwei Jahre vor der Übertragung der alten erfolgt ist.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: In Anbetracht der Erklärung des Ausnahmezustands zur Bewältigung der durch COVID-19 verursachten Gesundheitskrise, die Möglichkeit für den Steuerpflichtigen, die Freistellung bei Reinvestition in den Hauptwohnsitz anzuwenden.

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