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V1947-23 5. Juli 2023 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del trabajo

Beihilfen zur Vorbereitung auf Beamtenprüfungen müssen als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit versteuert werden

Der Steuerpflichtige fragt, ob die Beihilfen der Generalitat Valenciana zur Vorbereitung auf Auswahlverfahren der Gruppe A von der Einkommensteuer (IRPF) befreit sind. Die DGT antwortet, dass sie nicht befreit sind, da sie nicht für eine reglementierte Ausbildung zur Erlangung eines offiziellen Abschlusses bestimmt sind.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob die besagte Beihilfe von der Einkommensteuer befreit ist. Falls sie steuerpflichtig ist, ob sie als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit oder als Veräußerungsgewinn zu deklarieren ist.

Die Entscheidung der DGT

Damit ein Stipendium gemäß Artikel 7.j) des LIRPF steuerfrei ist, muss es für die Absolvierung einer reglementierten Ausbildung gewährt werden, die Teil eines Lehrplans ist, der zu einem offiziellen Abschluss führt (Bachelor, Master oder Doktorat). Da die Beihilfe zur Vorbereitung auf Auswahlverfahren und nicht zum Erwerb eines offiziellen Abschlusses dient, erfüllt sie die Voraussetzung nicht und muss als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit versteuert werden.

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