Zum Inhalt springen
Zurück zum Index
V1944-21 21. Juni 2021 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · indemnización por despido

Abfindung ist nicht von der Einkommensteuer befreit, wenn die Unangemessenheit der Kündigung nicht gerichtlich oder durch Schlichtung anerkannt wird

Ein Arbeitnehmer erkundigte sich, ob die für eine vom Unternehmen als unrechtmäßig eingestufte Kündigung erhaltene Abfindung von der Einkommensteuer befreit ist. Die DGT antwortet, dass der Betrag steuerpflichtig ist, wenn keine gerichtliche Entscheidung oder ein Schlichtungsverfahren vorliegt, das die Unrechtmäßigkeit anerkennt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Anwendung der in Artikel 7 e) vorgesehenen Befreiung auf die dem Anfragenden gezahlte Entschädigung.

Die Entscheidung der DGT

Damit die Abfindung gemäß Artikel 7 e) des LIRPF steuerfrei ist, muss die Anerkennung der Unrechtmäßigkeit durch einen Schlichtungsakt vor dem SMAC oder durch ein gerichtliches Urteil erfolgen. Liegt eine solche formelle Anerkennung nicht vor, unterliegt der Abfindungsbetrag der Einkommensteuer als Arbeitslohn. Der Steuerpflichtige könnte jedoch die in Artikel 18.2 des LIRPF vorgesehene Ermäßigung von 30 % anwenden, sofern die Voraussetzungen für die Erzielung von Einkünften erfüllt sind.

E-Mail
Kontakt