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Ein Arbeitnehmer, der vor seiner Rückkehr nach Spanien für ein deutsches Unternehmen in Deutschland tätig war, erkundigt sich nach der Steuerbefreiung dieser Einkünfte. Die DGT bestätigt, dass diese unter Einhaltung der Voraussetzungen für die Steuerbefreiung bei Auslandstätigkeiten steuerfrei sind.
Cuestión planteada 1.- Si las retribuciones que percibió en Alemania en el año 2020 están exentas de tributación por el Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas.
Los rendimientos del trabajo realizados en el extranjero están exentos si se prestan para una entidad no residente o un establecimiento permanente en el extranjero. También es necesario que en el país de realización se aplique un impuesto de naturaleza similar y que no sea un paraíso fiscal. La exención tiene un límite de 60.100 euros anuales. Las cotizaciones a la Seguridad Social alemana podrían ser deducibles para determinar el rendimiento neto, incluso si los ingresos están exentos.
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