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V1927-15 18. Juni 2015 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · exención

Exemption of 60,100 euros for work performed abroad applicable to non-resident companies

A worker resident in Spain provides services in Portugal for a Portuguese company. The DGT determines that the exemption for income from work performed abroad can be applied.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob die in Buchstabe p) des Artikels 7 des Einkommensteuergesetzes vorgesehene Befreiung auf Sie Anwendung findet.

Die Entscheidung der DGT

Arbeitsentlohnungen sind steuerfrei, wenn sie für eine gebietsfremde Einheit oder eine Betriebsstätte im Ausland erbracht werden und in diesem Gebiet eine Steuer von identischer oder analoger Art erhoben wird, sofern es sich nicht um ein Steuerparadies handelt. Es ist nicht erforderlich, dass die Einkünfte im Ausland tatsächlich besteuert wurden; es genügt, dass das Land ein Informationsaustauschabkommen mit Spanien hat. Die Befreiung ist auf 60.100 Euro pro Jahr begrenzt.

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